Viele wissen mit dem Begriff der Mediation nichts anzufangen. Dabei ist es ein sehr guter Weg, viel Geld und Ärger einzusparen, wenn zwischen 2 Parteien ein Gerichtsverfahren droht.
Bei der Mediation bringt man beide Parteien an einen Tisch. Notwendigerweise müssen beide Parteien den Sinn in einer solchen Aktion erkennen und einer Mediation generell offen gegenüber stehen. Der Mediator vermittelt dann zwischen den Parteien bis ein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden ist. Im Vorfeld werden die Ziele der Mediation festgehalten.
Beispiel:
Firma Häuslebau GmbH gibt den Auftrag zur Erstellung einer individuellen Softwarelösung an die Firma PC Freakz. Nach Lieferung und Installation der Software kommt es zur Auseinandersetung zwischen den Parteien über den Leistungsumfang der Software. Die Häuslebau GmbH wirft der Firma PC Freakz vor, den geforderten Leistungskatalog nicht zu erfüllen. Die Situation geht hin und her und beide Seiten fühlen sich im Recht –> es droht eine Klage vor Gericht.
Die Parteien entscheiden sich für die Beauftragung eines technischen Mediators. Dieser Informiert sich über die Situation und läd beide Parteien im Hause der Häuslebau GmbH zu einem Ortstermin ein.
Vor Ort erfragt der Mediator, welche Personen die Hauptanwender der neuen Software sind. Es meldet sich Frau Meier. Der Mediator bittet Frau Meier, an ihrem Arbeitsplatz einmal zu demonstrieren, welche geforderten Funktionen nicht wie gefordert vorliegen.
Frau Meier: “Die Angebotskalkulation ergibt keine sinnvollen Werte, sehen Sie? Nach dieser Anzeige machen wir immer Minus und bräuchten einen Stundensatz von 85€ – das kann alles nicht sein. Zudem kann ich aus dem Angebot keine Rechnung machen.”
Der Mediator fragt den Chef der Firma PC Freakz, ob die genannten Fehlfunktionen tatsächlich so auftreten, oder wie diese zu umgehen sind.
Mediator: “Herr Pohlmann – könnten Sie am Platz von Frau Meier zeigen, wie man diese Fehler umgeht?” Herr Pohlmann setzt sich an den PC und erklärt: “Hier sind ja noch gar keine sinnvollen Kalkulationsdaten eingegeben worden, wie die Daten aus Ihrer Jahres -BWA oder die Lohndaten. Diese braucht das Programm natürlich, um korrekt zu kalkulieren. Um nun aus dem Angebot eine Rechnung zu machen, brauchen Sie nur im Menü unter den Befehl UMWANDELN auf Rechnung zu klicken, sehen sie?”
Im anschließenden Gespräch wird folgendes vereinbahrt:
Der Leistungsumfang der Software entsprcht dem geforderten Katalog, jedoch besteht ein erhöhter Schulungsbedarf auf Seiten der Häuslebau GmbH. Herr Pohlmann bietet an, einen Techniker für 2 Stunden zur Verfügung zu stellen.
Ein Gerichtsverfahren wäre mit ähnlichem Ergebnis nicht nur wesentlich teurer geworden, sondern hätte sich auch über längere Zeit erstreckt (Gutachtertermine, Vor Ort Termine, Gerichtsverfahren). Der Gutachter vor Gericht hat in diesem Fall die selbe Kompetenz wie der technische Mediator.
Falls Sie einen Mediator für Streitigkeiten aus dem technischen Bereich oder EDV Bereich haben, dann fragen Sie doch einfach mal hier nach.